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Vor der Geburt
Hauptsache gesund
 
Hier erfahren Sie alles, was Sie unbedingt vor der Geburt wissen sollten: Über den Mutter-Kind-Pass, über die richtige Ernährung während der Schwangerschaft, über Alkohol und Nikotin, sowie über Medikamente und Übelkeit.
 

Mutter-Kind-Pass

Fünf Fragen & fünf Antworten


Mutter-Kind-Pass

Schwangerschaft ist ein natürlicher Zustand und keine Krankheit.. Trotzdem sollten Sie regelmäßig einen Frauenarzt/eine Frauenärztin, eine Schwangerenberatungsstelle oder die Ambulanz der von Ihnen gewählten Entbindungsabteilung bzw. -klinik aufsuchen. Auch die Familienhebamme des Gesundheitsamtes bietet Ihnen an, Sie während Ihrer Schwangerschaft zu betreuen.

Sollten Sie noch keinen Mutter-Kind-Pass haben, raten wir Ihnen, sich möglichst rasch einen zu besorgen.
Wo erhalten Sie Ihren Mutter-Kind-Pass?

  • bei Ihrem praktischen Arzt oder Ihrer praktischen Ärztin
  • bei Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin
  • in den Bezirksgesundheitsämtern
  • in den Fachambulatorien der Gebietskrankenkasse
  • in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflichen Abteilungen
  • in den Schwangerenberatungsstellen
Übrigens: auch wenn Sie nicht krankenversichert sind, haben Sie Anspruch darauf, dass die Untersuchungen nach dem Mutter- Kind-Pass kostenlos durchgeführt werden.

Warum?

Der Mutter-Kind-Pass gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie das Bestmögliche für sich und Ihr Kind tun. Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen kommen Ihnen und Ihrem Kind zugute, berücksichtigen den letzten Stand ärztlichen Wissens und stehen unter dem Motto: Vorbeugen ist besser als heilen

Es kann sein, dass Ihnen einige dieser Untersuchungen unnötig vorkommen, dass Sie sich ärgern, "lästige Wege" erledigen zu müssen, die "viel Zeit in Anspruch nehmen". Aber überlegen Sie selbst: die Untersuchungen sind in Ihrem Interesse und im Interesse Ihres Kindes. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird Ihnen gerne erklären, warum welche Untersuchungen notwendig sind.

Werden die Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat) nicht oder nur teilweise durchgeführt, dann wird das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes auf die Hälfte - auf € 7,27 pro Tag herabgesetzt. Bei Mehrlingsgeburten reduziert sich der Zuschlag für das Mehrlingskind.

     
Wie sag ich's meinem Arzt?
 
Schreiben Sie sich Ihre Fragen vor dem Arztbesuch zusammen, damit Sie später in der begreiflichen Aufregung nichts vergessen. Trauen Sie sich ruhig, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin all das zu fragen, was Sie wissen möchten. Es ist Ihr Körper, um den es geht. Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann fragen Sie nach. Haben Sie keine Angst, dass man Sie für naiv hält. Nur wenn Ihnen die Zusammenhänge klar sind, können Sie die ärztlichen Ratschläge und Anweisungen befolgen. Denken Sie daran: Sie sind keine Bittstellerin, sondern Kundin.
   
Interessante Links
Hier geht's lang zum Amt für Jugend und Familie in Wien (MA 11)
 
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BLAUGRAU MEDIA   Aktualisiert am: 31.07.2010