Hier erfahren Sie alles, was Sie unbedingt vor der Geburt wissen sollten: Über den Mutter-Kind-Pass, über die richtige Ernährung während der Schwangerschaft, über Alkohol und Nikotin, sowie über Medikamente und Übelkeit.
Schwangerschaft ist ein natürlicher Zustand und keine Krankheit..
Trotzdem sollten Sie regelmäßig einen Frauenarzt/eine
Frauenärztin, eine Schwangerenberatungsstelle oder die
Ambulanz der von Ihnen gewählten Entbindungsabteilung
bzw. -klinik aufsuchen. Auch die Familienhebamme des
Gesundheitsamtes bietet Ihnen an, Sie während Ihrer Schwangerschaft
zu betreuen.
Sollten Sie noch keinen Mutter-Kind-Pass haben, raten wir Ihnen, sich möglichst rasch einen zu besorgen. Wo erhalten Sie Ihren Mutter-Kind-Pass?
bei Ihrem praktischen Arzt oder Ihrer praktischen Ärztin
bei Ihrem Gynäkologen oder Ihrer Gynäkologin
in den Bezirksgesundheitsämtern
in den Fachambulatorien der Gebietskrankenkasse
in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflichen
Abteilungen
in den Schwangerenberatungsstellen
Übrigens: auch wenn Sie nicht krankenversichert sind, haben
Sie Anspruch darauf, dass die Untersuchungen nach dem Mutter-
Kind-Pass kostenlos durchgeführt werden.
Warum?
Der Mutter-Kind-Pass gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie das
Bestmögliche für sich und Ihr Kind tun. Die im Mutter-Kind-Pass
vorgesehenen Untersuchungen kommen Ihnen und Ihrem Kind
zugute, berücksichtigen den letzten Stand ärztlichen Wissens und
stehen unter dem Motto: Vorbeugen ist besser als heilen
Es kann sein, dass Ihnen einige dieser Untersuchungen
unnötig vorkommen, dass Sie sich ärgern, "lästige Wege" erledigen zu müssen, die "viel Zeit in Anspruch nehmen". Aber
überlegen Sie selbst: die Untersuchungen sind in Ihrem Interesse
und im Interesse Ihres Kindes. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin
wird Ihnen gerne erklären, warum welche Untersuchungen notwendig
sind.
Werden die Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
(5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und
5 Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat) nicht
oder nur teilweise durchgeführt, dann wird das Kinderbetreuungsgeld
ab dem 21. Lebensmonat des Kindes auf die
Hälfte - auf € 7,27 pro Tag herabgesetzt. Bei Mehrlingsgeburten
reduziert sich der Zuschlag für das Mehrlingskind.
Wie sag ich's meinem Arzt?
Schreiben Sie sich Ihre
Fragen vor dem Arztbesuch
zusammen,
damit Sie später in der
begreiflichen Aufregung
nichts vergessen.
Trauen Sie sich ruhig,
Ihren Arzt oder Ihre
Ärztin all das zu fragen,
was Sie wissen
möchten. Es ist Ihr Körper,
um den es geht.
Wenn Sie etwas nicht
verstehen, dann fragen
Sie nach. Haben Sie
keine Angst, dass man
Sie für naiv hält. Nur
wenn Ihnen die
Zusammenhänge klar
sind, können Sie die
ärztlichen Ratschläge
und Anweisungen
befolgen. Denken Sie
daran: Sie sind keine
Bittstellerin, sondern
Kundin.