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Nach der Geburt
Wege nach der Geburt
 
Jede Geburt erfordert auch ein bisschen Verwaltungsaufwand. Aber wir helfen Ihnen, die Wege von der Klinik bis zum Standesamt kurz zu halten. Damit Sie mehr Zeit für Ihr Baby haben.
 

Geburtsurkunde

Beurkundung der Geburt beim Standesamt

Anmeldung des Neugeborenen

Staatsbürgerschaftsnachweis

Sie brauchen einen Reisepass oder Personalausweis?


Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jenes Bezirkes aus, in dem das Kind geboren wurde. Wenn Sie nicht zu Hause entbinden, richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach der Adresse des Spitals, in dem Sie Ihr Baby bekommen haben.

Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt können Sie erst dann vornehmen, wenn die Geburtsklinik bzw. die Hebamme die entsprechende Mitteilung (Anzeige der Geburt) dorthin geschickt hat. Fragen Sie im Spital oder die Hebamme, wann diese Mitteilung abgesandt wird bzw. wurde.

Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt im Spital für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen beurkunden lassen. Die Adressen finden Sie im Serviceteil.

Amtsstunden der Standesämter:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag auch von 15.30 bis 17.30 Uhr.

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BLAUGRAU MEDIA   Aktualisiert am: 31.07.2010