Die Geburtsurkunde stellt das Standesamt jenes Bezirkes aus,
in dem das Kind geboren wurde. Wenn Sie nicht zu Hause entbinden,
richtet sich die Zuständigkeit des Standesamtes nach
der Adresse des Spitals, in dem Sie Ihr Baby bekommen haben.
Die Anmeldung der Geburt beim Standesamt können Sie erst
dann vornehmen, wenn die Geburtsklinik bzw. die Hebamme
die entsprechende Mitteilung (Anzeige der Geburt) dorthin
geschickt hat. Fragen Sie im Spital oder die Hebamme, wann
diese Mitteilung abgesandt wird bzw. wurde.
Wenn Sie sich
nicht gleich nach der Geburt im Spital für den Vornamen des
Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb
eines Monats beim Standesamt vorsprechen und dort den Vornamen
beurkunden lassen.
Die Adressen finden Sie im Serviceteil.
Amtsstunden der Standesämter:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag auch von 15.30 bis 17.30 Uhr.