Am Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Geburt
müssen Sie sich um Ihr Wochengeld kümmern. Sie brauchen
dazu folgende Unterlagen:
Die Bestätigung eines Kassenarztes bzw. einer Kassenärztin,
eines praktischen Arztes bzw. einer praktischen Ärztin oder
eines Gynäkologen bzw. einer Gynäkologin über den voraussichtlichen
Entbindungstermin;
eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld.
Das ist ein hellblauer Vordruck, den Sie bei der Krankenkasse
erhalten. Überprüfen Sie die Angaben Ihres Dienstgebers
genau, um sicher zu sein, dass die Höhe Ihres Verdienstes
und die Angaben in allen anderen Rubriken stimmen.
Wenn Sie unmittelbar vor Beginn der achtwöchigen Schutzfrist
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld (für Geburten ab 01.01.2002) erhalten haben, dann
brauchen Sie vom Arbeitsamt noch die sogenannte "Mitteilung
über den Leistungsanspruch". Das ist ein Computerausdruck,
der Beginn, Höhe und Ende des Anspruchs enthält.
Dem Arbeitsamt müssen Sie auch den Beginn Ihres
Wochengeldanspruches melden.
Diese Unterlagen schicken Sie entweder mit der Post an die
Zentrale Verwaltung der Wiener Gebietskrankenkasse, 1100 Wien, Wienerbergstraße
15–19, oder Sie bringen die Unterlagen persönlich
dorthin bzw. in die Bezirksstelle der Krankenkasse Ihres Wohnbezirkes.
Falls Sie nicht bei der Wiener Gebietskrankenkasse krankenversichert
sind, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen
Krankenversicherungsträger bzw. Dienstgeber.
Höhe des Wochengeldes
Das Wochengeld ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettoarbeitsverdienst
der letzten 13 Wochen bzw. der letzten drei
Monate. Sonderzahlungen werden Ihnen in Form eines
Zuschlages zum Wochengeld abgegolten. Beziehen Sie Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld,
wird das Wochengeld anders berechnet (fragen Sie bei der
Gebietskrankenkasse nach).
Auszahlung des Wochengeldes
Das Wochengeld wird im nachhinein ausbezahlt, d. h., ca. vier
Wochen nach Antragstellung bekommen Sie erst Ihr Geld. Sollten
Sie länger als vier Wochen nichts von Ihrer Krankenkasse
hören, fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin
nach.
Sie können sich das Wochengeld direkt auf Ihr Gehalts- oder
Girokonto überweisen lassen, Sie müssen dann der Krankenkasse
den Namen Ihrer Bank, die Bankleitzahl und die Nummer
des Gehalts- oder Girokontos schriftlich bekanntgeben.
Die zweite Möglichkeit: Sie lassen sich Ihr Wochengeld per
Post überweisen. In diesem Fall müssen Sie der Krankenkasse
immer Ihre jeweilige Anschrift mitteilen, da sonst die Post das
Geld nicht ausbezahlen kann.
Fragen zum Thema Mutterschutz?
Haben Sie Fragen,
gibt es Unklarheiten
bei Regelungen, die
den Mutterschutz bzw.
Leistungen wie
Wochengeld betreffen,
dann wenden Sie sich
an die Wiener
Arbeiterkammer
bzw. wenn Sie
Gewerkschaftsmitglied
sind, an Ihre Fachgewerkschaft. Die
Adressen und Telefonnummern finden Sie im
Servicebereich. Die RechtsberaterInnen
der Wiener
Arbeiterkammer kommen
regelmäßig auch
in die Elternschulen
der Stadt Wien. Sie
finden dort Gelegenheit,
detaillierte Informationen
zu erhalten
und eventuelle
Probleme, die sich aus Ihrem Dienstverhältnis
ergeben, in einem
persönlichen Gespräch
zu klären.