Kinderkrankenpflege in Österreich

 

Bisphenol: Risiko fürs Baby?

 

Laktose: Unverträglichkeit beim Stillen beachten

 

Ratgeber: So kommt das Geld ins Börsel

 

Erstgeborener erhöht Fehlgeburten-Risiko

 
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Vor der Geburt
Gesetzliche Ansprüche und Wege vor der Geburt
 
Sie haben als Arbeitnehmerin und werdende Mutter viele Rechte und Ansprüche, auf die Sie nicht verzichten sollten.
 

Mutterschutz und Arbeitsverbot

Kündigungsschutz

Schutzfrist

Wochengeld

Taggeld und sonstige Ansprüche

Sonstige Hilfe in schwierigen Situationen


Wochengeld

Am Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Geburt müssen Sie sich um Ihr Wochengeld kümmern. Sie brauchen dazu folgende Unterlagen:
  • Die Bestätigung eines Kassenarztes bzw. einer Kassenärztin, eines praktischen Arztes bzw. einer praktischen Ärztin oder eines Gynäkologen bzw. einer Gynäkologin über den voraussichtlichen Entbindungstermin;
  • eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld. Das ist ein hellblauer Vordruck, den Sie bei der Krankenkasse erhalten. Überprüfen Sie die Angaben Ihres Dienstgebers genau, um sicher zu sein, dass die Höhe Ihres Verdienstes und die Angaben in allen anderen Rubriken stimmen.
  • Wenn Sie unmittelbar vor Beginn der achtwöchigen Schutzfrist Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld (für Geburten ab 01.01.2002) erhalten haben, dann brauchen Sie vom Arbeitsamt noch die sogenannte "Mitteilung über den Leistungsanspruch". Das ist ein Computerausdruck, der Beginn, Höhe und Ende des Anspruchs enthält. Dem Arbeitsamt müssen Sie auch den Beginn Ihres Wochengeldanspruches melden.
Diese Unterlagen schicken Sie entweder mit der Post an die Zentrale Verwaltung der Wiener Gebietskrankenkasse, 1100 Wien, Wienerbergstraße 15–19, oder Sie bringen die Unterlagen persönlich dorthin bzw. in die Bezirksstelle der Krankenkasse Ihres Wohnbezirkes.

Falls Sie nicht bei der Wiener Gebietskrankenkasse krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger bzw. Dienstgeber.

Höhe des Wochengeldes
Das Wochengeld ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettoarbeitsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten drei Monate. Sonderzahlungen werden Ihnen in Form eines Zuschlages zum Wochengeld abgegolten. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, wird das Wochengeld anders berechnet (fragen Sie bei der Gebietskrankenkasse nach).

Auszahlung des Wochengeldes
Das Wochengeld wird im nachhinein ausbezahlt, d. h., ca. vier Wochen nach Antragstellung bekommen Sie erst Ihr Geld. Sollten Sie länger als vier Wochen nichts von Ihrer Krankenkasse hören, fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin nach. Sie können sich das Wochengeld direkt auf Ihr Gehalts- oder Girokonto überweisen lassen, Sie müssen dann der Krankenkasse den Namen Ihrer Bank, die Bankleitzahl und die Nummer des Gehalts- oder Girokontos schriftlich bekanntgeben. Die zweite Möglichkeit: Sie lassen sich Ihr Wochengeld per Post überweisen. In diesem Fall müssen Sie der Krankenkasse immer Ihre jeweilige Anschrift mitteilen, da sonst die Post das Geld nicht ausbezahlen kann.

     
Fragen zum Thema Mutterschutz?
 
Haben Sie Fragen, gibt es Unklarheiten bei Regelungen, die den Mutterschutz bzw. Leistungen wie Wochengeld betreffen, dann wenden Sie sich an die Wiener Arbeiterkammer bzw. wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind, an Ihre Fachgewerkschaft. Die Adressen und Telefonnummern finden Sie im Servicebereich. Die RechtsberaterInnen der Wiener Arbeiterkammer kommen regelmäßig auch in die Elternschulen der Stadt Wien. Sie finden dort Gelegenheit, detaillierte Informationen zu erhalten und eventuelle Probleme, die sich aus Ihrem Dienstverhältnis ergeben, in einem persönlichen Gespräch zu klären.
   
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BLAUGRAU MEDIA   Aktualisiert am: 31.07.2010