 |
|
|
Unter dem Begriff Obsorge versteht man die Gesamtheit der
Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber ihren minderjährigen
Kindern.
Die Obsorge umfasst die
- Pflege und Erziehung des Kindes einschließlich der gesetzlichen
Vertretung, wie etwa die Wahrung der Gesundheit,
Förderung des Kindes, Schul- und Berufsausbildung usw.
- Verwaltung des Vermögens des Kindes einschließlich der
gesetzlichen Vertretung, soweit ein nennenswertes Vermögen
vorhanden ist;
Unter die gesetzliche Vertretung des Kindes fallen z. B. Antrag
auf Ausstellung eines Reisepasses, Schuleinschreibung, Abschluss
eines Lehrvertrages, Anträge bei Gericht. Minderjährige
können nicht gesetzliche Vertreter Ihres Kindes sein.
|
|
 |