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Ja, es gibt das Recht, das Kind in angemessenen Abständen zu
besuchen. Bei Uneinigkeit zwischen Mutter und Vater über die
Ausübung dieses Besuchsrechtes wird empfohlen, sich allenfalls
in einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Beim Pflegschaftsgericht (Bezirksgericht)
kann eine Regelung des Besuchsrechtes beantragt werden.
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