Das österreichische Familienrecht regelt die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Und es schafft Klarheit, wenn sich die Wege der Eltern trennen. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Wie ist vorzugehen, wenn sich ein Elternteil weigert, Unterhalt zu zahlen?
Wenn ein Elternteil nicht bereit ist, Unterhaltszahlungen (Alimente)
zu leisten, kann man die Rechtsvertretung der MAG ELF
– Amt für Jugend und Familie (Adressen siehe Servicebereich) mit der
Durchsetzung der Unterhaltsansprüche beauftragen. Das Amt
für Jugend und Familie kann nötigenfalls den Unterhalt bei
Gericht vollstrecken lassen. Sollte die Höhe des Unterhalts noch
nicht festgesetzt sein, kann der Unterhalt auch in einer vorläufigen
Höhe begehrt werden.