Wo kann der Vater eines unehelich geborenen Kindes
die Vaterschaft anerkennen?
Der Vater eines unehelich geborenen Kindes kann seine Vaterschaft
anerkennen durch persönliche Erklärung bei
- jedem Standesamt,
- jedem Jugendwohlfahrtsträger (Amt für Jugend und
Familie),
- jedem Gericht (Bezirksgericht),
- jedem Notar,
- jeder österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland (Botschaft
od. Konsulat)
Folgende Dokumente sind erforderlich: Staatsbürgerschaftsnachweis
oder Reisepass, Geburtsurkunde, Lichtbildausweis.
Dieses Vaterschaftsanerkenntnis wird dadurch wirksam, dass
die Urkunde über diese Erklärung oder deren öffentlich beglaubigte
Abschrift dem zuständigen Standesamt (Geburtsort des
Kindes) zukommt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt
der Erklärung.
Was geschieht, wenn sich der Vater weigert, seine
Vaterschaft anzuerkennen?
Ist der mutmaßliche Vater nicht bereit, seine Vaterschaft anzuerkennen,
kann der gesetzliche Vertreter des Kindes, im Normalfall
die Mutter, ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei
Gericht einbringen. In diesem Fall wird jedoch die Mithilfe
durch die Rechtsvertretung der MAG ELF – Amt für Jugend und
Familie dringend empfohlen. Das Amt für Jugend und Familie
bedarf zur Vertretung des Kindes im Abstammungsverfahren der
Zustimmung der Mutter.
Ist es möglich, den Vater eines unehelich geborenen
Kindes auch zu einem späteren Zeitpunkt anzugeben?
Ja, diese Möglichkeit besteht uneingeschränkt.
Welche Nachteile hat ein unehelich geborenes Kind,
wenn sein Vater nicht festgestellt wurde?
Für ein Kind, dessen Vater nicht angegeben wurde, kann ein
erheblicher finanzieller Schaden durch den Entgang von Unterhaltszahlungen
entstehen. Darüber hinaus würde nach dem
Tod des Vaters auch kein erb- bzw. pensionsversicherungsrechtlicher
Anspruch entstehen.
Kann der Name eines unehelich geborenen Kindes auf
den Familiennamen seines Vaters geändert werden?
Das unehelich geborene Kind erhält bei der Geburt den Familiennamen
der Mutter. Stimmen die Eltern überein, kann das
uneheliche Kind den Namen des Vaters erhalten. Die Namensänderung
ist jederzeit möglich, also nicht nur bei der Geburt,
sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt. Zuständige Stelle
ist das jeweilige Standesamt.
Was geschieht, wenn die Eltern eines unehelich
geborenen Kindes heiraten?
Durch Eheschließung der Eltern eines unehelich geborenen
Kindes wird dieses kraft Gesetz ehelich. Ihr zuständiges Standesamt
stellt eine geänderte Geburtsurkunde aus.
Können nicht verheiratete Eltern die gemeinsame
Obsorge vereinbaren?
Nicht verheiratete Eltern können unabhängig davon, ob sie in
häuslicher Gemeinschaft leben oder nicht, vereinbaren, dass in
Hinkunft beide Eltern mit der Obsorge betraut sind. Die Vereinbarung
muss dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden.
Das Gericht hat die Vereinbarung zu genehmigen, wenn
sie dem Wohl des Kindes entspricht.