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Nach der Geburt
Wege nach der Geburt
 
Jede Geburt erfordert auch ein bisschen Verwaltungsaufwand. Aber wir helfen Ihnen, die Wege von der Klinik bis zum Standesamt kurz zu halten. Damit Sie mehr Zeit für Ihr Baby haben.
 

Geburtsurkunde

Beurkundung der Geburt beim Standesamt

Anmeldung des Neugeborenen

Staatsbürgerschaftsnachweis

Sie brauchen einen Reisepass oder Personalausweis?


Staatsbürgerschaftsnachweis

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ist die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für das Kind bereits bei der Anmeldung der Geburt beim Standesamt möglich.

Ein ehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt auch dann, wenn nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist.

Ein unehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn seine Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

Wenn Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis in der Magistratsabteilung 61 lösen wollen, benötigen Sie dort folgende Dokumente:

bei ehelichen Kindern:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter
bei unehelich geborenen Kindern:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
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BLAUGRAU MEDIA   Aktualisiert am: 31.07.2010