Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ist die Ausstellung
des Staatsbürgerschaftsnachweises für das Kind bereits bei
der Anmeldung der Geburt beim Standesamt möglich.
Ein ehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische
Staatsbürgerschaft ab dem Zeitpunkt der Geburt auch dann,
wenn nur ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist.
Ein unehelich geborenes Kind erwirbt die österreichische
Staatsbürgerschaft, wenn seine Mutter österreichische Staatsbürgerin
ist.
Wenn Sie den Staatsbürgerschaftsnachweis in der Magistratsabteilung
61 lösen wollen, benötigen Sie dort folgende
Dokumente:
bei ehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter
bei unehelich geborenen Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter